
Kurz gesagt: Die Altstadt von St. Gallen ist geschützt, der Stiftsbezirk gehört zum UNESCO-Welterbe. Wer dort eine Fassade oder einen Erker neu streichen möchte, spricht vorher mit der Denkmalpflege der Stadt St. Gallen. Neue Farbtöne brauchen eine Bewilligung.
Vorgehen
- Schutzstatus im Zonenplan oder bei der Stadt abklären.
- Frühzeitig Kontakt mit der Denkmalpflege aufnehmen.
- Bei historischen Bauten eine Farbuntersuchung erwägen.
- Muster an der Fassade anlegen und abnehmen lassen.
- Bewilligung abwarten, dann Gerüst stellen.
Erker
Die rund 100 Erker der Altstadt sind ein Wahrzeichen. Viele sind bemalt oder geschnitzt. Restaurierungen übernehmen spezialisierte Restauratoren und Maler, oft mit Beiträgen der Denkmalpflege.

Ausserhalb der Altstadt
Auch in anderen Quartieren und Gemeinden der Region gibt es geschützte Bauten und Ortsbildschutzzonen. Fragen Sie im Zweifel die Bauverwaltung.
Häufige Fragen
Brauche ich für das Auffrischen eine Bewilligung?
Bei gleichem Farbton oft nicht, aber fragen Sie in der Altstadt immer nach.
Gibt es Beiträge?
Für geschützte Bauten kann die Denkmalpflege Beiträge sprechen.
Was ist eine Farbuntersuchung?
Eine Analyse der früheren Farbschichten, um die historische Fassung zu finden.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Einige Wochen, planen Sie früh.