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Ratgeber

Wohnungsabgabe: muss ich als Mieter streichen lassen?

Wohnungsabgabe streichen St. Gallen: Maler mit Farbroller an einer Wand in einem Innenraum
Innenanstrich mit Roller. Foto: U.S. Navy photo by Petty Officer 1st Class Ryan McLearnon, gemeinfrei, Wikimedia Commons.

Kurz gesagt: Mieter zahlen nur Schäden über die normale Abnützung hinaus, anteilig nach dem Alter des Anstrichs. Ist der Anstrich älter als seine Lebensdauer, zahlt meist die Vermieterschaft. Bei Streit hilft die Schlichtungsstelle für Mietverhältnisse.

Was gilt als Abnützung?

  • Leichte Verfärbungen und Bilderränder
  • Eine übliche Anzahl Dübellöcher
  • Abgenutzte Stellen bei Türen

Rechenbeispiel

Ein Anstrich mit 8 Jahren Lebensdauer ist 5 Jahre alt. Die Wände sind stark verraucht, Neustreichen kostet CHF 2'400. Der Restwert ist 3 von 8 Jahren, also CHF 900. Mehr zahlt der Mieter in der Regel nicht.

Seepromenade in Rorschach am Bodensee mit Häusern
Rorschach am Bodensee. Foto: Paebi, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons.

Hilfe

Unterschreiben Sie das Abnahmeprotokoll nur, wenn Sie einverstanden sind. Die Schlichtungsstellen für Miet- und Pachtverhältnisse im Kanton St. Gallen beraten kostenlos.

Häufige Fragen

Muss ich nach 12 Jahren streichen?

In der Regel nein.

Darf ich selbst streichen?

Ja, wenn fachgerecht.

Wer bestimmt den Maler?

Bei Mängeln kann die Vermieterschaft einen Betrieb beauftragen und anteilig verrechnen.

Wo ist die Schlichtungsstelle?

In den Regionen des Kantons St. Gallen, siehe Website des Kantons.

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