
Kurz gesagt: Mieter zahlen nur Schäden über die normale Abnützung hinaus, anteilig nach dem Alter des Anstrichs. Ist der Anstrich älter als seine Lebensdauer, zahlt meist die Vermieterschaft. Bei Streit hilft die Schlichtungsstelle für Mietverhältnisse.
Was gilt als Abnützung?
- Leichte Verfärbungen und Bilderränder
- Eine übliche Anzahl Dübellöcher
- Abgenutzte Stellen bei Türen
Rechenbeispiel
Ein Anstrich mit 8 Jahren Lebensdauer ist 5 Jahre alt. Die Wände sind stark verraucht, Neustreichen kostet CHF 2'400. Der Restwert ist 3 von 8 Jahren, also CHF 900. Mehr zahlt der Mieter in der Regel nicht.

Hilfe
Unterschreiben Sie das Abnahmeprotokoll nur, wenn Sie einverstanden sind. Die Schlichtungsstellen für Miet- und Pachtverhältnisse im Kanton St. Gallen beraten kostenlos.
Häufige Fragen
Muss ich nach 12 Jahren streichen?
In der Regel nein.
Darf ich selbst streichen?
Ja, wenn fachgerecht.
Wer bestimmt den Maler?
Bei Mängeln kann die Vermieterschaft einen Betrieb beauftragen und anteilig verrechnen.
Wo ist die Schlichtungsstelle?
In den Regionen des Kantons St. Gallen, siehe Website des Kantons.